Der Bundesrat hat mit seinem Vorschlag die falsche Richtung eingeschlagen, die Sanierung und Entschuldung der IV allein durch Leistungskürzungen zu erreichen. Die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) fordert deshalb die Parlamentsmitglieder auf, die zweite Tranche der 6. IVG-Revision (6b) mit dem Auftrag zu einem Kurswechsel an den Bundesrat zurückzuweisen.
Am Freitag, 19. August befasst sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-SR) mit der IVG-Revision 6b. Dies an einem Hearing unter anderem mit Behindertenorganisationen. Unsere Position ist klar: Die Vorlage 6b in ihrer heutigen Form ist inakzeptabel. Ohne deutliche Verbesserungen, ist das Referendum absehbar.
Unnötiger Abbau
Die DOK wehrt sich gegen weitere Leistungskürzungen, die zudem noch zeitlich unbefristet sind, um eine ausgeglichene Rechnung und die Entschuldung der IV zu erreichen. Gemäss den neuesten Berechnungen des BSV erzielt die IV mit dem ersten Massnahmenpaket der 6. IVG-Revision (6a) und dem massiv erschwerten Rentenzugang schon jetzt und auch künftig Überschüsse (225 Millionen Franken 2019, 716 Millionen bis 2024, gemäss dem mittleren Szenario). Dies verdeutlicht, es braucht zur mittelfristigen Sanierung der IV keine zusätzlichen Sparmassnahmen.
Neue Bedingungen für Rentenzugang sind inakzeptabel
Wir lehnen die neuen Bestimmungen zur Entstehung des Rentenanspruchs ab. Diese sehen vor, dass eine betroffene Person keinen Anspruch auf eine Rente hat, solange eine IV-Stelle befindet, sie könne beispielsweise an einer Psychotherapie oder einer Krebsbehandlung teilnehmen. Diese unklare und widersprüchliche Bestimmung eröffnet den IV-Stellen viel Interpretationsspielraum. Als Konsequenz könnte eine grosse Anzahl Personen, insbesondere solche mit chronischen Krankheiten, auf unbestimmte Zeit vom Rentenanspruch ausgeschlossen werden.
Die DOK begrüsst ein feiner abgestuftes Rentensystem. Sie lehnt aber das vom Bundesrat vorgeschlagene System ab, das in Wirklichkeit allein auf Einsparungen abzielt. Da keine finanzielle Dringlichkeit besteht, hat der Bundesrat genügend Zeit, ein geeignetes lineares Rentensystem auszuarbeiten. Ein Rentensystem, das tatsächlich verbesserte Anreize zur (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit auslöst. Inspirieren könnte sich der Bundesrat dabei besonders an der Unfallversicherung.
Die DOK (Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe) ist der Zusammenschluss aller wesentlichen Organisationen der privaten Behindertenhilfe und -selbsthilfe. Sie hat den Zweck, die Interessen ihrer Mitglieder auf nationaler Ebene zu vertreten und zu koordinieren. Sie stellt die Verwirklichung von gemeinsamen sozialpolitischen Aktivitäten im Interesse behinderter Menschen sicher.