Familien, die ihr schwerbehindertes Kind zu Hause pflegen, können hoffen.
Die Ständeratskommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) hat am Freitag zwei parlamentarische Vorstösse diskutiert. Beide haben Verbesserungen für die Betreuung behinderter Kinder zu Hause zum Ziel.
Klar gut geheissen hat die SGK-S die Parlamentarische Initiative von Nationalrat Rudolf Joder, die „Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden“ verlangt. Den Vorstoss von Christian Lohr – „Entschädigung von Hilfeleistungen von Angehörigen im Rahmen des Assistenzbeitrages“- hat sie leider vorerst verschoben.
Bessere Entlastung
Joder will mit seinem Vorstoss „Bessere Unterstützung für schwerkranke oder schwerbehinderte Kinder, die zu Hause gepflegt werden“, erreichen, dass die hierfür nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Heute wird die Betreuung von schwerbehinderten Kindern zu Hause von der Invalidenversicherung (IV) nicht ausreichend gedeckt. Betroffen sind rund 900 Familien. Sie können finanziell und kräftemässig an ihre Grenzen kommen, weil sie die notwendige Hilfe und Entlastung nicht erhalten.
Etappensieg
Die Sozialkommission des Nationalrates hatte das Anliegen bereits im August 2013 gut geheissen. Am vergangenen Freitag wurde ein weiterer Etappensieg errungen. Mit nur einer Gegenstimme verabschiedete die ständerätliche Kommission den Vorstoss und machte damit den Weg frei für eine gesetzgeberische Anpassung. Als nächster Schritt wird die Nationalratskommission einen Erlassentwurf und einen erläuternden Bericht ausarbeiten.
Vorstoss Lohr sistiert
Die Diskussion um die Parlamentarische Initiative von Christian Lohr hat die Kommission vorerst sistiert. Sie will zuerst die Evaluationsergebnisse der letzten IV-Revision abwarten. Lohr verlangt mit seinem Vorstoss „Entschädigung von Hilfeleistungen von Angehörigen im Rahmen des Assistenzbeitrages“, dass nicht nur Dritte als AssistentInnen eingestellt werden können. Auch in gerader Linie verwandte Personen, so die Eltern, sollen für Assistenzleistungen entschädigt werden können.
Mit der Begründung, die betroffenen Personen sollten die Wahlfreiheit haben, ob sie Angehörige oder Dritte für Assistenzleistungen einstellen wollen, hatte die SGK-N das Anliegen im Mai 2013 gut geheissen.
Pressemitteilung SGK-S (Abschnitt „Weitere Geschäfte“)
Parlamentarische Initiative Joder
Palamentarische Initiative Lohr