Besuche inner- und ausserhalb der Institutionen sollen grundsätzlich möglich sein, so lauten die aktuellen Empfehlungen des BAG vom 11. Mai für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Es ist ein Schritt hin zur Lockerung von einschneidenden Einschränkungen, auf den viele Familien von Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung sehnlichst gewartet haben.
Die Kompetenz, die Besuche zu regeln und Aufenthalte ausserhalb der Institution zu gewähren, liegt bei den Kantonen. Besuche inner- und ausserhalb der Institutionen sollen aber grundsätzlich möglich sein. Die Hygiene- und Verhaltensregeln müssen dabei strikt eingehalten werden.
Der Bund empfiehlt, die Besuche vor allem von besonders gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohnern höchst umsichtig vorzusehen, indem Vorkehrungen getroffen werden (z.B. Besuchende nach COVID-19-Symptomen fragen, transparente Abschrankungen, Beschränkung der Anzahl Besuchende und der Zeit), damit die Abstands- und Hygieneregeln strikt eingehalten werden.
Freude auf baldiges Wiedersehen
Viele Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien mussten in den letzten Wochen belastende Situationen aushalten – für sie wichtige persönliche Kontakte waren und sind noch wegen Corona-Massnahmen verunmöglicht. Umso grösser die Freude, wenn es nun endlich ein erstes Wiedersehen gibt.
Das meint auch Kathrin in ihrem Blog auf insieme plus.
TV-Beitrag von Tele Top zum Lockdown-Leben in einer Institution