Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug und eine Verfügung der IV-Stelle gutgeheissen. Demnach hat Julia, ein Mädchen mit Angelman-Syndrom, Anspruch auf den so genannten Prox-Talker. Aus Sicht des Bundesgerichts ist dieses Kommunikationsgerät zweckmässig und angemessen.
Zur Vorgeschichte: Anfang April 2011 stellten Julias Eltern bei der IV einen Antrag auf Kostenübernahme eines Kommunikationsgerätes (Prox-Talker) für ihre Tochter. Im Oktober 2011 wies die IV-Stelle des Kantons Zug diesen Antrag völlig unerwartet ab. Der Entscheid stiess bei den Eltern, aber auch bei den zuständigen Fach- und Lehrpersonen der Heilpädagogischen Schule Zug, auf Unverständnis. Die Eltern entschieden sich deshalb, den Entscheid anzufechten.
Mitte März 2012 lehnte die IV die Kostengutsprache definitiv ab, trotz der positiven Gutachten aller beigezogenen Fachpersonen. Die Begründung lautete, dass aufgrund von Julias jungem Alter nicht erwiesen sei, dass sie sprech- und schreibbehindert sei. Kommunikationsgeräte würden aber nur an eben diese Menschen abgegeben werden.
An die nächste Instanz
Damit Julia bei der Kommunikation weitere Fortschritte machen bzw. damit sie sich überhaupt adäquat ausdrucken konnte, entschieden sich die Eltern, den gut 3000-fränkigen Prox-Talker selbst vorzufinanzieren und zogen Julias Fall an das Verwaltungsgericht des Kantons Zug weiter. „Wir wollten etwas tun – für Julia und all die anderen Menschen mit einer Behinderung, die so viel zu sagen haben, aber nicht sprechen können“, sagt die Mutter. Doch die Beschwerde gegen den Entscheid der IV wurde auch von der nächsten Instanz abgewiesen. Daraufhin reichten die Eltern Beschwerde beim Bundesgericht ein. Seit Anfang März ist nun klar: Julia hat Anspruch auf den Prox-Talker.
„Wir freuen uns sehr über diesen Entscheid, auf den wir fast zwei Jahre lang warten mussten. Er bedeutet, dass Julia und viele Menschen mit einer Beeinträchtigung mehr Selbstbestimmung bei der Kommunikation erhalten“, so der Kommentar der Eltern.