Obwohl das Parlament dem Bundesrat einen klaren Auftrag erteilt hat, Trisomie 21 auf die Liste der Geburtsgebrechen aufzunehmen, verzögert sich die Umsetzung. SP-Ständerat Roberto Zanetti macht nun mit einer Interpellation Druck, die Erweiterung der Geburtsgebrechenliste rasch umzusetzen.
Nur Geburtsgebrechen, die auf dieser Liste aufgeführt sind, haben einen Anspruch auf Unterstützung der Invalidenversicherung für medizinische Behandlungen. Bisher fehlt Trisomie 21 auf der Geburtsgebrechenliste.
Die von Solothurner SP-Ständerat Roberto Zanetti eingereichte Motion „Trisomie 21 auf der Liste der Geburtsgebrechen aufführen“ wurde bereits im Sommer 2014 von beiden Räten ohne Gegenstimmen angenommen.
insieme begrüsste diese Entscheide, und zahlreiche Angehörige von Menschen mit Trisomie 21 atmeten auf, rechneten sie doch damit, dass sie für medizinische Behandlungen von nun an durch die IV unterstützt würden und nicht mehr auf die lückenhafte Grundversicherung zurückgreifen müssen.
Für eine rasche Umsetzung
Doch die Umsetzung des Beschlusses verzögert sich, weil die Erweiterung der Geburtsgebrechenliste erst im Nachgang zu einer geplanten IVG-Revision vorgesehen sei. Das würde bedeuten, dass es noch ein Jahr oder länger dauern könnte, bis Trisomie tatsächlich auf die Liste kommt.
Aus diesem Grund hat Ständerat Roberto Zanetti soeben eine Interpellation eingereicht, in der er den Bundesrat fragt, ob er bereit sei, die relativ einfache Erweiterung der Geburtsgebrechenliste aus dem IVG-Revisionsprojekt herauszulösen und möglichst rasch umzusetzen. insieme unterstützt dieses Anliegen.