Trisomie 21 soll auf die Liste der Geburtsgebrechen: Die Sozial- und Gesundheits-Kommission des Nationalrats (SGK-N) sendet ein klares Signal. Ohne Gegenstimme empfiehlt sie ihrem Rat die Annahme der Motion Zanetti.
Auf einer Liste der Invalidenversicherung sind Geburtsgebrechen genannt, für deren medizinische Behandlung die Betroffenen Anspruch auf IV-Unterstützung haben. Auf dieser Liste fehlt bisher Trisomie 21 (Down Syndrom).
Voraussetzungen erfüllt
Dies sei völlig unverständlich, sagt Roberto Zanetti und hat deshalb eine Motion eingereicht: „Es kann davon ausgegangen werden, dass Trisomie 21 eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit darstellt, medizinische Untersuchungen erfordert und/oder künftig eine (Teil-)Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben wird. Weiter ist unbestritten, dass Trisomie 21 bei vollendeter Geburt besteht. Trisomie 21 erfüllt demnach alle Voraussetzungen zur Aufnahme in die Liste der Geburtsgebrechen gemäss entsprechender Verordnung.“
Gesellschaftliche Anerkennung
Neben der formalen nennt der Motionär auch eine gesellschaftliche Begründung: Eltern, die auf pränatale Abklärungen verzichten oder sich trotz Trisomie 21-Diagnose bewusst für die Geburt des Kinds entscheiden, „haben Anspruch auf gesellschaftliche Anerkennung und Solidarität, die über das Deklamatorische hinausgeht. Ein erster Schritt zu tätiger Solidarität kann die Anerkennung von Trisomie 21 als Geburtsgebrechen sein.“ Dadurch würden nicht automatisch Ansprüche gegenüber der IV ausgelöst. Es wird lediglich die Beweislast für die Auslösung von Leistungen der IV umgekehrt. „Dies müssen uns Menschen mit Trisomie 21 und ihre Eltern wert sein“, sagt Zanetti.
insieme ist erfreut
insieme begrüsst den Kommissionsentscheid: „Damit würde eine jahrzehntealte Forderung endlich realisiert“, sagt Co-Geschäftsführerin Christa Schönbächler und nennt die positiven Auswirkungen, die eine Anerkennung mit sich bringen würde: „Wenn die IV eine medizinische Massnahme bezahlt, fällt der Selbstbehalt weg. Zudem würde die IV auch gewisse Therapien bezahlen, die das Wohlbefinden der Betroffenen verbessern, welche die Krankenkassen heute nicht bezahlen. Zum Beispiel im Bereich der Physiotherapie.“