Der Bundesrat will die Anzahl Zentren, die in der Schweiz Präimplantationsdiagnostik (PID) anbieten dürfen, nicht begrenzen. Dies ist seine Antwort auf die Interpellation von Nationalrätin Christine Häsler (Grüne/BE). insieme ist nicht einverstanden.
Nach zwei Volksentscheiden 2015 und 2016 wird die PID im Herbst in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. insieme hatte bereits im Rahmen von Vernehmlassungen verlangt, dass die Anzahl PID-Zentren begrenzt wird. In ihrer Interpellation hat sich die Berner Nationalrätin Christine Häsler beim Bundesrat erkundigt, wie er die Entwicklung des PID-Angebots einschätzt und ob es der Bundesrat nötig fände, die Anzahl PID-Zentren einzuschränken.
Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf
Der Bundesrat geht davon aus, dass es in Zukunft in der Schweiz mehr genetische Untersuchungen und entsprechend mehr Laboratorien geben wird. Er sieht aber keinen Grund, die Anzahl Anbieter einzuschränken und verweist dabei auf die Wirtschaftsfreiheit und die Kantone.
insieme für beschränkte Anzahl PID-Zentren
insieme ist mit dem Bundesrat nicht einverstanden. Ohne Einschränkung droht eine Verbreitung der PID wegen finanziellen Anreizen. Je mehr Zentren an der PID verdienen wollen, desto mehr Angebote werden geschaffen. Dabei würden Qualität und Sicherheit erhöht, wenn die PID auf wenige Kompetenzzentren konzentriert wird, anstatt dass viele Anbieter jeweils wenige Untersuchungen durchführen. Frankreich und Deutschland, beide um ein Vielfaches grösser als die Schweiz, lassen nur je vier PID-Zentren zu.
Anzahl PID-Zentren beschränken? Die Interpellation auf parlament.ch
„Präimplantationsdiagnostik“ auf der insieme-Website
Stellungnahme von insieme Schweiz zur Revision der Fortpflanzungsmedizinverordnung (PDF)