Die Ständeratskommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) hat am Montag folgenschwere Beschlüsse zur Lockerung der Präimplantationsdiaganostik PID gefasst.
Unter anderem hiess die Kommission Screenings gut, um Embryonen mit einem fehlerhaften Chromosomensatz systematisch aussortieren zu können. Dazu gehört die Trisomie 21.
Suche soll erweitert werden
Die Ständeratskommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) hat sich dafür ausgesprochen, im Rahmen der gesetzlichen PID-Legalisierung ein „Aneuploidie“-Screening zuzulassen: Das heisst, es soll gezielt und systematisch nach Embryonen mit einem „abnormen“ Chromosomensatz gesucht werden dürfen. Nur Embryonen mit einem normalen Chromosomensatz werden anschliessend in die Gebärmutter der Frau eingepflanzt, während solche mit fehlerhaftem Chromosomensatz wie Trisomie 21, vernichtet werden. Man erhoffe sich davon, die Erfolgsrate bei der künstlichen Befruchtung steigern zu können.
Dammbruch vorprogrammiert
Mit dem Entscheid der Ständeratskommission bestätigen sich schlimme Befürchtungen von insieme. Ethische Überlegungen treten in der Diskussion um die Anwendung der PID ganz in den Hintergrund. Für den Erfolg der In-Vitro-Fertilisation wird die Schranke „schwere Erbkrankheit“, die der Bundesrat vorsah, aufgehoben. In Kauf genommen wird damit die Gefahr einer Ausweitung auf die Selektion von „Krankheiten“– wie Trisomie 21. Trisomie 21 ist keine Krankheit. Menschen mit Trisomie 21 führen ein normales, ein gesundes Leben, mit Hochs und Tiefs wie bei anderen Menschen auch.
Die Konsequenz heisst Auslese
Eine PID hat keinen therapeutischen, sondern einen rein selektiven Zweck. Sie zwingt zur Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben. Und damit zur Abwertung und Diskriminierung von Menschen, die mit einer Behinderung leben, die technisch vermeidbar gewesen wäre. Der Erwartungsdruck an angehende Eltern steigt, alles technisch Machbare zu tun, um eine Behinderung zu vermeiden. Eine systematische Suche nach Anomalien wird zur Selbstverständlichkeit. Eine freie und selbstbestimmte Entscheidung werdender Eltern ist kaum noch möglich.
Legalisierung mit klaren Schranken
Die von der Ständeratskommission vorgesehen Lockerungen gehen weit über den Bundesratsvorschlag hinaus. insieme hat wiederholt grosse Bedenken gegenüber einer Legalisierung der PID in die Diskussion eingebracht und noch vor der Kommissionsdebatte klare Schranken im Sinne des Bundesrates gefordert. Auch die in der Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) zusammengeschlossenen Organisationen haben die Ständeräte ersucht, den Vorschlag des Bundesrates nicht abzuschwächen und die restriktive Anwendung der PID beizubehalten.
Medienmitteilung WBK-S
insieme-Schreiben an WBK-S (PDF)
DOK-Schreiben an WBK-S (PDF)
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