Die Kommission des Ständerates für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) hat am Montag die Arbeit am Fortpflanzungsmedizingesetz aufgenommen. Sie diskutierte zentrale Aspekte einer Liberalisierung der PID-Anwendung in der Schweiz. Die Detailberatung will die WBK-S im November fortsetzen. insieme ist besorgt.
Mit 11 gegen 1 Stimme ist die WBK-S auf die Vorlagen Präimplantationsdiagnostik (PID) und Änderung Bundesverfassung und Fortpflanzungsmedizinalgesetz (FmedG) des Bundesrates eingetreten. Dieser will das PID-Verbot – mit Einschränkung auf schwere Erbkrankheiten – aufheben und die dafür notwendige Änderung von Artikel 119 in der Bundesverfassung über die Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich vornehmen.
Weitergehende Lockerungen gefordert
Der Diskussion der WBK-S voraus gingen Anhörungen. Dabei wurden von verschiedener Seite Lockerungen der PID verlangt, die weiter gehen als der Bundesrat will: So soll zum Beispiel auch bei erblich nicht vorbelasteten Eltern unter bestimmten Umständen nach genetischen Krankheiten gesucht werden dürfen. Auch nach solchen, die erst nach dem 50. Altersjahr ausbrechen können.
insieme ist besorgt
insieme hat an der Anhörung vor einem Dammbruch gewarnt und auf die Gefahren solcher Lockerungen der PID-Anwendung hingewiesen: Die zunehmende Selbstverständlichkeit, mit der die vorgeburtliche Suche nach Abweichungen vorangetrieben wird, gefährdet eine freie und selbstbestimmte Entscheidung werdender Eltern. Die Grundhaltung, die behindertes Leben als nicht lebenswert bewertet, diskriminiert die betroffenen Menschen.
Grosse Verantwortung
Gemäss Pressemitteilung sind sich die Kommissionsmitglieder ihrer grossen Verantwortung bewusst. Etliche fänden sich im Dilemma zwischen gesetzgeberischem Zugzwang und persönlicher Wertehaltung, hiess es. Deshalb will die WBK-S die anstehenden Grenzverschiebungen, die sich aufgrund des medizinischen Fortschritts und der gesellschaftlichen Entwicklungen aufdrängten, gründlich prüfen und im November die Detailberatung fortsetzen.
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