Der Nationalrat will keine neuen Regeln für genetische Untersuchungen an Neugeborenen und auch keine nationale Datenbank mit den Resultaten. insieme begrüsst den Entscheid.
Der Nationalrat lehnte zwei entsprechende Motionen seiner Wissenschaftskommission ab. Die eine Motion forderte den Bundesrat zur Prüfung der beiden Anliegen auf, die andere zu konkreten Schritten. Gesundheitsminister Alain Berset begründete die bundesrätliche Ablehnung mit dem geltenden Gesetz über Genetische Untersuchungen am Menschen GUMG. Dieses erlaubt bereits heute ein Neugeborenenscreening. Allerdings unter der Voraussetzung, dass eine Frühbehandlung und Prophylaxe der getesteten Krankheiten möglich ist.
Grosse Bedenken
Aus Sicht von insieme wäre ein genetischer Generalcheck von Neugeborenen dann zu rechtfertigen, wenn die Therapie und Frühbehandlung von genetisch bedingten Krankheiten optimiert würde. Grosse Bedenken weckt die Frage, was mit den gesammelten Daten geschehen würde. Betroffene müssten befürchten, von Krankenkassen-Zusatzversicherungen und Lebensversicherungen ausgeschlossen zu werden. Auch würde das Recht auf Selbstbestimmung beschnitten. Betroffene sollen, wenn sie mündig sind, selbst darüber entscheiden, ob sie sich einer genetischen Untersuchung unterziehen wollen, so, wie es im bestehenden Gesetzt bereits geregelt ist.