Die Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt. Im September machte SP-Ständerat Roberto Zanetti mit einer Interpellation Druck gegen die Verzögerung der Aufnahme von Trisomie 21 auf die Geburtsgebrechenliste. Jetzt hat der Bundesrat erklärt, die Aufnahme rasch umzusetzen.
Nur Geburtsgebrechen, die auf dieser Liste aufgeführt sind, haben Anspruch auf Unterstützung der Invalidenversicherung für medizinische Behandlungen. Bisher fehlt Trisomie 21 auf der Geburtsgebrechenliste.
Bereits 2013 reichte SP-Ständerat Roberto Zanetti deshalb die Motion „Trisomie 21 auf die Liste der Geburtsgebrechen aufführen“ ein. Im Sommer 2014 wurde sie von beiden Räten ohne Gegenstimmen angenommen.
Doch dann verzögerte sich der Prozess, weil die Erweiterung der Geburtsgebrechenliste erst im Nachgang zu einer geplanten IVG-Revision vorgesehen war. Darauf machte Zanetti mit einer Interpellation Druck, die Erweiterung rasch umzusetzen.
Unabhängig von IVG-Revision
Die Hartnäckigkeit hat sich gelohnt. Nun hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation erklärt, dass „die Liste der Geburtsgebrechen unabhängig von einer IVG-Revision um die Trisomie 21 ergänzt wird“. Damit kann die Anpassung voraussichtlich in der ersten Hälfte 2016 in Kraft treten.
insieme ist erfreut über diesen Erfolg. Denn damit können Angehörige von Menschen mit Trisomie 21 für medizinische Behandlungen schon bald die Unterstützung durch die IV in Anspruch nehmen.
Die Interpellation Zanetti wurde mitunterzeichnet von den Ständeräten Pascale Bruderer Wyss (SP), Christine Egerszegi-Obrist (FDP) und Ivo Bischofberger (CVP).