Bundesgericht stärkt schulische Integration

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Die Integration in die Regelschule ist einer Sonderschulung vorzuziehen. Dies hat das Bundesgericht in seinem jüngsten Entscheid zur Schulung von Kindern mit Behinderung festgehalten.

insieme Schweiz, der Gleichstellungsrat und die Fachstelle Égalité Handicap begrüssen dieses Bekenntnis zur Integration. Gelingen kann Integration jedoch nur, wenn das Kind mit Behinderung angemessen unterstützt wird. Zu einer Integration zu Sparzwecken sagen die Organisationen entschieden Nein.

Zur Medienmitteilung (PDF)

Urteil des Bundesgerichts (13. April 2012)