Der Bundesrat hat einen Bericht über die niederschwelligen Berufsausbildungen der IV veröffentlicht. Dafür wurden die Praktische Ausbildung nach INSOS (PrA) und die IV-Anlehre genauer untersucht: Während die Anzahl PrA-Lernende praktisch konstant blieb, nahmen die Kosten pro Ausbildungsplatz ab.
Mit seinem Bericht beantwortet der Bundesrat die Postulate von Nationalrätin und insieme-Vorstandsmitglied Christine Bulliard-Marbach und Nationalrat Christian Lohr. Diese forderten mehr Transparenz in der Verfügungspraxis von PrAs und IV-Anlehren sowie eine Klärung, ob die Dauer der Ausbildung abhängig gemacht werden darf von einer prognostizierten rentenreduzierenden Erwerbsfähigkeit im ersten Arbeitsmarkt.
Arbeitsintegration unabhängig von Erwerbschancen
Das im Bericht enthaltene Rechtsgutachten zeigt, dass eine Verkürzung der PrA auf ein Jahr wegen mangelnder Erwerbsaussichten gegen das heute gültige Gesetz verstösst. PrA und IV-Anlehre dienen gemäss Gesetz der Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit oder auf eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte. „Die berufliche Grundbildung für Menschen mit geistiger Behinderung dient in erster Linie der Arbeitsintegration und nicht der Rentenreduktion“, hält Christine Bulliard-Marbach dazu fest. Menschen mit geistiger Behinderung haben ein Anrecht auf berufliche Grundbildung, unabhängig davon, wie viel sie danach verdienen.
Berufliche Grundbildung für alle
Für insieme Schweiz ist deshalb unklar, warum im Rahmen der IV-Weiterentwicklung der Bundesrat ermächtigt werden soll, Art, Dauer und Umfang der IV-Anlehren festzulegen. insieme setzt sich dafür ein, dass die praktische Ausbildung nach INSOS und die IV-Anlehre auch in Zukunft zwei Jahre dauern.
Artikel „Berufliche Integration“ auf der insieme-Website
Berufsbildung: Klar zwei Jahre! – insieme-News vom 18. April 2017