Diskriminierung bei Zusatzversicherung

Gepostet am

Viele Eltern von Kindern mit Behinderung machen die Erfahrung, dass Krankenversicherer den Antrag auf eine Zusatzversicherung für das Kind ablehnen. Ein systematischer Ausschluss sei klar diskriminierend, sagte Caroline Hess-Klein von Inclusion Handicap in der Sendung «Kassensturz».

In der Konsumentensendung «Kassensturz» vom Dienstag kamen zwei Familien zu Wort, deren Antrag auf eine Zusatzversicherung für ihr Kind mit Trisomie 21 abgelehnt wurde. Als Begründung wurde in beiden Fällen die Behinderung des Kindes angegeben.

insieme empfiehlt Anmeldung vor der Geburt

insieme empfiehlt werdenden Eltern, ihr Kind auf jeden Fall bereits vor der Geburt für eine Zusatzversicherung anzumelden. Viele Krankenversicherungen akzeptieren einen Antrag innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt des Kindes. Aber nicht alle und nicht für alle Leistungen.

Peter Fux, Vater einer heute zweijährigen Tochter mit Trisomie 21, stellte innerhalb der Frist von 30 Tagen den Antrag auf den Zusatz Halbprivat. Als dies abgelehnt wurde, fragte er bei der Versicherung nach dem Grund und erhielt als Antwort: «Ein kaputtes Auto kann man auch nicht mehr verkaufen.» Ein besonders schockierender und entlarvender Vergleich. Der Solidaritätsgedanke wird dem Renditedenken geopfert.

Der systematische Ausschluss ist diskriminierend

«Der systematische Ausschluss von Menschen mit Behinderungen ist eindeutig diskriminierend», kritisiert Caroline Klein-Hess von Inclusion Handicap. Doch vor Gericht hätten betroffene Eltern kaum Chancen: «Der Schutz von Menschen mit Behinderung in diesem Bereich ist in der Schweiz noch sehr schwach.» Denn Krankenversicherer dürften tatsächlich Kinder von der Zusatzversicherung ausschliessen, wenn erwiesen sei, dass das Risiko für eine Erkrankung bei ihnen erhöht sei.

Mit der Unterzeichnung der UNO-Behindertenrechtskonvention hat sich die Schweiz verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen besser zu schützen. Daraus folgt: «Jetzt sind Anpassungen der Gesetze fällig, insbesondere des Vertragsversicherungsgesetzes und des Behindertengleichstellungsgesetzes», sagte Caroline Klein-Hess im «Kassensturz».