Inklusionsinitiative: Wie geht es weiter?

Der Bundesrat hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative erarbeitet und diesen von Juni bis Oktober 2025 in die Vernehmlassung geschickt. Dieser besteht aus einem Inklusions-Rahmengesetz sowie Anpassungen in der Invalidenversicherung. Der Vorschlag bleibt jedoch vage und ist enttäuschend. Er stellt keine Weichen für eine fortschrittliche Behinderten- und Inklusionspolitik. Entsprechend breit war die Kritik, die der Bundesrat dafür erhalten hat. Deshalb hat er das Inklusionsgesetz überarbeitet. Doch auch die zweite Version setzt die Anliegen der Inklusionsinitiative nicht einmal im Ansatz um.

Ein gesetzlich verankertes Recht auf selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderungen fehlt nach wie vor. Und Bund und Kantone werden nicht verpflichtet, dafür zu sorgen. Zudem bleibt das IV-Gesetz hinter den Erwartungen zurück, denn der Zugang zu Assistenz, Unterstützung und modernen Hilfsmitteln wird nur minimal verbessert. Weitere zentrale Lebensbereiche wie Arbeit und Bildung sind im Inklusionsgesetz gar nicht erst enthalten.

Das Parlament hat nun bis Februar 2027 Zeit, den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zu prüfen und allenfalls abzuändern. insieme Schweiz wird sich gemeinsam mit den Initiant*innen der Initiative und den Behindertenorganisationen dafür einsetzen, dass im Parlament Korrekturen und Verbesserungen erreicht werden können.

Die Inklusionsinitiative wurde von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen des Vereins Tatkraft, der Stiftung für direkte Demokratie sowie von AGILE.CH und Inclusion Handicap, in einem partizipativen Prozess mit Menschen mit Behinderungen und weiteren Verbänden erarbeitet.

In nur 14 Monaten hat das Initiativkomitee alle nötigen Unterschriften für die Inklusionsinitiative gesammelt. Wir haben die wichtigsten Stationen einer Volksinitiative zusammengetragen.

  • Wie ist der Ablauf einer Volksinitiative?

    Damit eine Volksinitiative zustande kommt, muss sie innerhalb von 18 Monaten von 100’000 Stimmberechtigten unterschrieben werden – wie dies bei der Inklusionsinitiative der Fall ist.

    Dann wird über die Initiative abgestimmt, es sei denn, das Initiativkomitee zieht die Volksinitiative zurück. Wenn die Mehrheit des Volkes und die Mehrheit der Kantone der Initiative zustimmen, wird die Verfassung geändert.

Die wichtigsten Etappen einer eidgenössischen Initiative

18 Monate: 100'000 Unterschriften

Das Initiativkomitee muss innert 18 Monaten mindestens 100 000 Unterschriften sammeln. Gültig sind nur die Unterschriften von Personen, deren Stimmrecht die Gemeinden bescheinigt haben.

Einreichung Unterschriften

Die Bundeskanzlei prüft die Anzahl und die Gültigkeit der Unterschriften.

12/18 Monate: Initiative gelangt in den Bundesrat

Ab Einreichung der Initiative hat der Bundesrat 12 Monate Zeit, um eine Botschaft auszuarbeiten. In der Botschaft beantragt er dem Parlament, dem Volk die Annahme oder die Ablehnung der Initiative zu empfehlen.

Will der Bundesrat der Initiative einen direkten Gegenentwurf oder einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen, so hat er für die Botschaft 18 Monate Zeit (statt 12).

18/12/24 Monate: Initiative gelangt ins Parlament

Das Parlament hat 18 Monate Zeit, um über die Gültigkeit der Initiative zu befinden. Und darüber, ob es Volk und Ständen die Annahme oder die Ablehnung der Initiative empfehlen will.

Legt der Bundesrat einen Gegenentwurf oder einen Gegenvorschlag vor, hat das Parlament 12 Monate Zeit (anstatt 18), um über die Initiative und den Gegenentwurf oder den Gegenvorschlag zu entscheiden.

Das Parlament kann sich ein Jahr länger Zeit nehmen, um den Gegenentwurf oder den Gegenvorschlag des Bundesrates zu prüfen und allenfalls abzuändern oder um einen eigenen Gegenentwurf oder Gegenvorschlag auszuarbeiten und vorzulegen.

Beschluss Parlament

Das Parlament fasst seinen Beschluss innert 30 Monaten nach Einreichung der Initiative. Im Falle eines Gegenentwurfs oder Gegenvorschlags entscheidet es innert 42 Monaten.

Bundesrat legt Abstimmungsthemen fest

Der Bundesrat bestimmt mindestens 4 Monate vor dem Abstimmungstermin, welche Vorlagen zur Abstimmung gelangen.

Volksabstimmung

Die Volksabstimmung findet spätestens 10 Monate nach dem Beschluss des Parlaments statt. In Jahren mit eidgenössischen Wahlen kann diese Frist 16 Monate betragen.

Inkrafttreten Initiative

Eine Volksinitiative tritt im Moment ihrer Annahme durch Volk und Stände in Kraft.

Der Text der Initiative wird unverzüglich in den Text der Bundesverfassung eingefügt.

Umsetzung Initiative

Die Umsetzung einer Initiative nimmt einige Zeit in Anspruch. Wie lange es dauert, hängt vom Inhalt der Initiative ab. In der Regel müssen Bundesrat und Parlament zur Umsetzung ein Gesetz ausarbeiten und beschliessen.

Quelle: ch.ch

  • Was fordert die Inklusionsinitiative?

    Die Inklusionsinitiative fordert ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen. Sie will zwei Hauptanliegen voranbringen: Den Anspruch auf personelle und technische Assistenz und die freie Wahl der Wohnform und des Wohnorts – so, wie das für alle Menschen ohne Behinderungen selbstverständlich ist.

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