Das Parlament hat in der Septembersession das Gesetz über die Forschung am Menschen verabschiedet. Das Gesetz präzisiert das in der Verfassung verankerte Verbot der Zwangsforschung an urteilsunfähigen Personen. Die Forderung von insieme, keine Forschung gegen den Willen von Menschen mit geistiger Behinderung, ist damit gesetzlich verankert. Lesen Sie die Ausführungen zur Forschung am Menschen und zur einheitlichen gesetzlichen Regelung hier.