Die Behindertenorganisationen begrüssen den Kommissions-Entscheid, die IVG-Revision 6b gemäss Nationalrat aufzuteilen. Mit diesem Signal der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) an ihren Rat berücksichtigt sie die bisherigen Sparbeiträge der Menschen mit Behinderung im Rahmen der bisherigen Revisionen.
Mit der Aufteilung nützt die SGK-SR in einem ersten Schritt den vorhandenen finanziellen Handlungsspielraum für die zwingend nötigen Verbesserungen der Vorlage. Tatsache ist: Die Sanierung der IV geht schneller voran als erwartet, die Prognosen wurden in den letzten Jahren regelmässig deutlich übertroffen. Es gibt derzeit keine Hinweise, dass sich diese Entwicklung ändert.
Rentensystem dringend verbessern
Mit Spannung erwarten die Behindertenorganisationen die weiteren Beschlüsse der Kommission zur Frage eines gerechteren Rentensystems im Rahmen der Differenzbereinigung. Die Behindertenorganisationen hoffen, dass sowohl Kommission wie Ständerat auf die Linie des Nationalrats einschwenken. Dieser hat im Dezember das umstrittene Rentensystem des Bundesrats mit der Annahme des Antrags von CVP-Nationalrat Christian Lohr (ganze Rente weiterhin bei 70% Invalidität) leicht verbessert.