Eine jahrzehntealte Forderung wird endlich umgesetzt – die IV muss Trisomie 21 auf die Liste der Geburtsgebrechen aufnehmen. Dies verlangt die Motion Zanetti.
Auch der Nationalrat stimmte als letzter Rat der Motion. insieme ist erleichtert darüber, dass nun auch Menschen mit Trisomie 21 für medizinische Behandlungen Anspruch auf IV-Unterstützung haben.
Grosse Erleichterung bei den Behindertenorganisationen
Die Motion Zanetti verlangt vom Bundesrat, umgehend dafür zu sorgen, dass Trisomie 21 auf die Liste der Geburtsgebrechen aufgenommen wird. Auf dieser Liste sind Geburtsgebrechen aufgeführt, die einen Anspruch auf Unterstützung durch die Invalidenversicherung zur Folge haben. Bisher fehlte Trisomie 21 in der Aufzählung. Für die Behindertenorganisationen völlig unverständlich, da es sich bei der Trisomie 21 eindeutig um ein Geburtsgebrechen handelt. Umso grösser ist nun die Erleichterung, dass das Anliegen jetzt umgesetzt wird.
Überwältigende Unterstützung durch die Politik
Nachdem die Forderung nach Aufnahme von Trisomie 21 auf die Geburtsgebrechenliste jahrzehntelang ungehört verhallte, ist das Commitment der Politik nun gross.
Auch der Nationalrat als letztberatender Rat stimmte für die Aufnahme von Trisomie 21 auf die Liste. Zuvor fand das Begehren bereits im Ständerat und den jeweiligen Kommissionen ungebrochene Unterstützung.