Das Wohl und der Schutz des Menschen, an dem geforscht wird, stehen im Zentrum des neuen Humanforschungsgesetzes. Der Nationalrat ist in der Detailberatung des Gesetzes dem Bundesrat gefolgt und hat sich Liberalisierungswünschen seitens der Forschung widersetzt, was aus Sicht von insieme zu begrüssen ist.
Positiv ist auch, dass der Nationalrat einen neuen Artikel (Art. 20a) hinzugefügt hat, der der Selbstbestimmung urteilsunfähiger Kinder, Jugendlicher und Erwachsener so weit wie möglich Rechnung trägt.
Der Gesetzesentwurf kommt am 24./25 März in den Ständerat. insieme und Pro Mente Sana haben in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme mit wichtigen Anliegen von geistig und psychisch beeinträchtigten Menschen eingereicht.