3. Dezember

Gepostet am

Der Internationale Tag der behinderten Menschen widmet sich dieses Jahr dem Thema hindernisfreier Zugang zur Kultur. Zahlreiche Kulturinstitutionen und Behindertenorganisationen beteiligen sich an verschiedenen Orten in der Schweiz mit Spezialführungen, öffentlichen Veranstaltungen und Informationsständen an dieser Sensibilisierungsaktion.

Die Teilhabe am kulturellen Leben ist ein Grundrecht, das in der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgehalten ist. Dazu gehören der Zugang zu Veranstaltungsorten wie Theatern oder Kinos sowie der Zugang zu Fernsehprogrammen und zu anderen kulturellen Inhalten. Es geht aber auch darum, behinderten Menschen Entfaltungsmöglichkeiten für ihr künstlerisches Schaffen zu bieten – und zwar nicht nur für sich selbst, sondern auch als Ausdruck einer vielfältigen Gesellschaft. Denn Menschen mit Handicap sind im kulturellen Leben unterrepräsentiert. Explizit in der UNO-Konvention festgehalten ist der Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung der entsprechenden kulturellen und sprachlichen Identität, einschliesslich der Gebärdensprache und Gehörlosenkultur.

Zugänglichkeit überprüfen

Die Behindertenorganisationen wollen dieses Jahr den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung nutzen, um die konkrete Umsetzung dieses Grundrechts anzuregen und sichtbar zu machen. Schon im Sommer appellierten sie deshalb an verschiedene Museen, Theater und Kinos. Die Kulturinstitutionen sollten die Zugänglichkeit ihrer Veranstaltungen überprüfen und die Plattform vom 3. Dezember nutzen, um auf bestehende, hindernisfreie Angebote aufmerksam zu machen. Das Echo auf diesen Aufruf war erfreulich. Unter www.3dezember.ch findet sich eine Zusammenstellung der Veranstaltungen. Der Bogen reicht von Filmabenden, über Spezial-Führungen, Sonderausstellungen, Konzerte, Theateraufführungen bis zu Verteilaktionen und Infoständen an Weihnachtsmärkten. Umfangreiche Angaben über die Zugänglichkeit von Kulturangeboten für Hör-, Seh- und Mobilitätsbehinderte findet man zudem unter www.zugangsmonitor.ch.

Zum Aufruf der Bundespräsidentin