Weihnachtsgeschenk

Gepostet am

2013-12-03 16.27.52

Geht es nach dem Ständerat, kommt Trisomie 21 bald auf die Geburtsgebrechenliste. Einstimmig hat der Rat heute der Motion von Roberto Zanetti zugestimmt.

Im September hatte der Solothurner SP-Ständerat mit breiter Abstützung des Ratskollegiums eine Motion eingereicht. Diese verlangt, dass Trisomie 21 in die Liste der Geburtsgebrechen aufgenommen wird. Am 6. Dezember hat der Bundesrat den Vorstoss befürwortet.

Gleicher Zugang für alle Kinder

Aus Sicht von insieme würde damit eine jahrzehntealte Forderung endlich realisiert, wie Co-Geschäftsführerin Christa Schönbächler betont. „Wenn die IV eine medizinische Massnahme bezahlt, fällt der Selbstbehalt weg. Die betroffenen Familien erhalten einfacheren Zugang zu den medizinischen Massnahmen, zum Beispiel im Bereich der Physiotherapie.“

IV-Anpassung bis 2015

Bundesrat Berset ludt die Ständeratsmitglieder ein, dem Vorstoss Zanetti zuzustimmen. Er wies aber auch darauf hin, dass sich in Bezug auf die Geburtsgebrechen noch andere Fragen stellen. Bereits jetzt sei man daran, bis 2015 die Grundlagen für eine Revision der entsprechenden Verordnung zu erarbeiten.

Nationalratsdebatte am Welt Down-Syndrom Tag

Motionär Zanetti plädierte dafür, dass die Anerkennung von Trisomie 21 als Geburtsgebrechen und die nötigen Anpassungen bei der IV-Verordnung zügig an die Hand genommen werden. Als Wunschdatum für die noch anstehende Diskussion im Nationalrat schlug er den 21. März, den Welt-Down-Syndrom-Tag 2014, vor.

Weihnachtsgeschenk

Die Aussicht auf die baldige Anerkennung von Trisomie 21 als Geburtsgebrechen stellt für Eltern und Angehörigen einen wichtigen Schritt der Solidarität dar. insieme hatte sich im Vorfeld der Ständeratsdebatte mit einem persönlichen Schreiben an die Ratsmitglieder gewandt. Diese machen den betroffenen Kindern mit Down Syndrom und ihren Angehörigen mit ihrer klaren Zustimmung zur Motion Zanetti nun ein hoffnungsfrohes Weihnachtsgeschenk.

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