Betreuende Angehörige: Danke allein reicht nicht

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Am 30. Oktober ist der Nationale Tag der betreuenden Angehörigen. Er erinnert daran, dass viele Angehörige regelmässig Betreuungsarbeit leisten, ohne dafür eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Dies betrifft vor allem Frauen.

Seit mehr als zehn Jahren setzen sich Angehörige von Menschen mit Behinderungen dafür ein, für ihre Assistenzleistungen im Rahmen des Assistenzbeitrags der IV entschädigt zu werden. Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, Assistenzpersonen zu beschäftigen, die sie im Alltag unterstützen. Die heutige Regelung verbietet es Betroffenen jedoch, direkte Angehörige (Eltern, Kinder, Grosseltern und Lebenspartner*in) als Assistenzpersonen anzustellen. Dies wirkt sich für Menschen mit einer geistigen Behinderung besonders nachteilig aus: Wenn sie im Elternhaus leben, sind es häufig die Eltern, die sie bei alltäglichen Lebensverrichtungen unterstützen – ohne dafür eine Entschädigung zu erhalten. Darüber hinaus ist der Zugang zum Assistenzbeitrag für Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung stark eingeschränkt.

Betreuende Angehörige fehlen im Arbeitsmarkt

Die Unterstützungsleistungen betreuender Angehöriger reichen weit: sie helfen zum Beispiel bei der Organisation des Alltags, im Haushalt, bei der Körperpflege und auch bei der Aufrechterhaltung eines sozialen Umfelds. Oft ist diese Arbeit nur schwer mit einer regelmässigen Erwerbstätigkeit unter einen Hut zu bringen. Viele betreuende Angehörige – dies sind noch immer mehrheitlich Frauen – reduzieren deshalb ihr Arbeitspensum oder stellen ihre Erwerbsarbeit ganz ein.

 

Viele betreuende Angehörige – dies sind noch immer mehrheitlich Frauen – reduzieren deshalb ihr Arbeitspensum oder stellen ihre Erwerbsarbeit ganz ein. © Patrick Gilléron Lopreno

Die Regelungen für die Entschädigung betreuender Angehöriger sind uneinheitlich. Es gibt keine schweizweite Lösung. In vielen Kantonen ist es möglich, dass pflegende Angehörige über die Spitex-Organisationen angestellt werden. Angehörige von Menschen mit einer geistigen Behinderung können jedoch oft nicht davon profitieren, da die Betreuung zu Hause nicht von den Leistungen abgedeckt wird. Freiburg ist einer der wenigen Kantone, der eine Pauschalentschädigung für betreuende Angehörige umgesetzt hat.

2012 wurde von Nationalrat Christian Lohr (Die Mitte/TG) eine parlamentarische Initiative eingereicht, die die Entschädigung betreuender Angehöriger über den Assistenzbeitrag fordert. Obwohl die zuständigen Kommissionen den Vorstoss angenommen hatten, sind bis heute keine konkreten Ergebnisse sichtbar. Eine einheitliche, nationale Lösung ist aber dringend nötig, damit betreuende Angehörige für die Bewältigung ihrer Aufgabe endlich angemessene Unterstützung erhalten.

Unterstützungsangebote

Auf der Website «Tag der Betreuenden Angehörigen» stellen die Partnerkantone umfangreiche Informationen zur Verfügung. Ziel ist es, betreuende Angehörige über bestehende Unterstützungsangebote zu informieren sowie Überforderung oder soziale Isolation zu verhindern. Die «Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung» (IGAB) wiederum bündelt auf ihrer Website verschiedene Veranstaltungen, die die Arbeit betreuender Angehöriger würdigen.

 

Unterstützungsangebote in den Kantonen

Veranstaltungen in den Partnerkantonen

Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung IGAB / Nationaler Tag der betreuenden Angehörigen