Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach und Nationalrat Christian Lohr verlangen mit zwei Vorstössen vom Bundesrat Abklärungen zu den IV-Anlehren.
Sie verlangen vom Bundesart ein rechtliches Gutachten darüber, ob die Bedingungen für die erstmalige berufliche Ausbildung, wie sie seit Mai 2011 im Rundschreiben Nr. 299 verankert sind, überhaupt eine genügende gesetzliche Grundlage haben.
Rundschreiben gesetzmässig?
Gemäss dem Rundschreiben Nr. 299 wird zu einem zweiten IV-Lehrjahr künftig nur zugelassen, wer gute Aussicht hat auf ein rentenreduzierendes Einkommen oder zumindest eine Erwerbsfähigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Diese Bedingungen stehen in Widerspruch zu Art. 16 Abs. 2 IVG, der eine berufliche Ausbildung auch im Hinblick auf eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte vorsieht.
„Berufsbildung für alle“
In Erwartung der weiterhin ausstehenden Antwort auf die Petition „Berufsbildung für alle“, die Ende 2011 mit über 100‘000 Unterschriften eingereicht wurde, begrüsst insieme diese Initiative von Christine Bulliard-Marbach und Christian Lohr.
Zum Vorstoss von NR Christine Bulliard-Marbach
Zum Vorstoss von NR Christian Lohr