Subjektfinanzierung im Kanton Bern

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Der Kanton Bern will erwachsene Menschen mit einer Behinderung bei der selbstbestimmten Lebensgestaltung unterstützen und ihnen ermöglichen, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teil zu haben. Dieses Ziel soll durch das neue Behindertenleistungsgesetz erreicht werden.

Das neue Gesetz sieht den Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung vor: Anstatt der heutigen Pauschalabgeltung von Institutionen soll der individuelle Betreuungsbedarfs von Menschen mit Behinderungen finanziert werden.

Betreuung zu Hause

Dadurch werden die Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen bei der Wohnform erweitert. Die Finanzierung von Betreuungs- und Unterstützungsleistungen auch ausserhalb von Institutionen ermöglicht das private Wohnen für einen erweiterten Personenkreis. Das Wohnen in den eigenen vier Wänden, unter Zuhilfenahme von ambulanten Assistenz- und Dienstleistungen, ist ein wichtiger Schritt bei der Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung.

Entschädigung für Angehörige

Angehörige oder das nahe Umfeld von Menschen mit Behinderungen leisten bei der Betreuung oftmals umfassende Unterstützung. Die Entschädigung dieser Leistungen wurde aus dem Pilotversuch «Berner Modell» in das neue Gesetz übernommen. Damit übernimmt der Kanton Bern eine Vorreiterrolle bei der Finanzierung dieser wertvollen Arbeit.

Zurückhaltendes Lob von den Behindertenorganisationen

Der Gesetzesentwurf stösst bei Berner Behindertenorganisationen grundsätzlich auf Wohlwollen. Kritisiert wird allerdings, dass viele Punkte im Gesetz nicht geregelt werden oder in die Kompetenz des Regierungsrates fallen. insieme Kanton Bern regt beispielsweise an, dass für die finanzielle Unterstützung von Angehörigen ein konkreter Betrag genannt wird. Sonst gebe es für die Angehörigen keine Planungssicherheit.

Die Vernehmlassung zu diesem Gesetz ist ab sofort eröffnet.  Sie dauert bis zum 23. Oktober 2020. Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.