Berufliche Eingliederung: für alle!

Gepostet am

Der Bundesrat will die berufliche Eingliederung stärken. Diesen Schwerpunkt setzt er für die weiteren Reformen der IV. insieme fordert dazu, dass Verbesserungen für alle Jugendlichen erfolgen müssen. Wenn die Stossrichtung stimmen soll, müssen auch stärker beeinträchtigte Jugendliche eine berufliche Ausbildung absolvieren können.

Die Behindertenorganisationen begrüssen es, dass der Bundesrat den Fokus auf die berufliche Eingliederung legen will – auch wenn der Weg dorthin noch weit ist. Auch insieme steht hinter dem Ziel, dass mehr Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt integriert werden. Eine erfolgversprechende Reform muss jedoch breit angelegt sein.

Ansätze (noch) zu einseitig

Im Blickfeld hat der Bundesrat vor allem psychisch erkrankte Jugendliche, die ohne Berufsbildung auf eine IV-Rente angewiesen sind. Der Bundesrat verfolgt den Ansatz, dass erstmalige berufliche Ausbildungen stärker auf den freien Arbeitsmarkt ausgerichtet werden sollen, um den Eingliederungserfolg zu erhöhen. Durch Anpassung der Taggelder sollen die Eingliederungsanreize für die Auszubildenden und ihre Lehrbetriebe gestärkt werden. Dabei darf es jedoch nicht bleiben: dringend nötig sind mehr Lehrstellen mit Begleitstrukturen.

Leistungsabbau bei der Berufsausbildung ist keine Perspektive

Jugendliche mit geistiger Behinderung sind seit einigen Jahren mit einem Leistungsabbau bei der Berufsausbildung konfrontiert. Auch für sie ist jedoch die berufliche Ausbildung die Basis, um später arbeiten zu können. Eine Politik, die auf eine bessere Integration in die Arbeitswelt zielt, muss deshalb die Ausbildungschancen für alle Jugendlichen verbessern. Eine Taggeldreduktion ist für diese Jugendlichen keine Perspektive. Sie brauchen IV-unterstützte Lehren.

Für dieses Anliegen hat insieme die Petition Berufsbildung für alle mit über 100‘000 Unterschriften lanciert. insieme setzt darauf, dass in der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates, die im Herbst zu erwarten ist, auch diese Anliegen aufgenommen werden.

Integration für alle

Die neue UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verpflichtet die Schweiz, Menschen mit Behinderung vollumfänglich ins gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben zu integrieren. Dazu gehört auch, allen Jugendlichen mit Behinderung – auch denjenigen mit einer stärkeren Beeinträchtigung – den Zugang zu einer Berufsausbildung zu ermöglichen.