Behindertenpolitik: Die Kantone bewegen sich

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Die Koordinationsstelle für Behindertenrechte in Zürich, das Behindertenrechtegesetz von Basel-Stadt, erfolgreiche Volksmotion in Neuenburg: Einzelne Kantone gehen vorwärts in Richtung Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Der Kanton Zürich hat eine Koordinationsstelle für Behindertenrechte geschaffen. Zu den Aufgaben dieser Stelle gehört es, einen kantonalen Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-BRK auszuarbeiten. Der Prozess zum Aktionsplan wird im Januar 2019 mit einer Tagung gestartet, daran beteiligt sind auch die kantonalen Behindertenverbände, die in der Behindertenkonferenz (BKZ) zusammengeschlossen sind. Dazu gehören auch die sechs insieme-Vereine im Kanton Zürich

Basel-Stadt: Behindertenrechtegesetz

Als erster Kanton in der Schweiz hat Basel-Stadt ein kantonales „Behindertenrechtegesetz“ ausgearbeitet. Dieses soll die Grundsätze der kantonalen Behindertenpolitik regeln, zum Beispiel eine Fachstelle für Behindertenfragen. Eine Reihe anderer Gesetze, die Menschen mit Behinderungen betreffen, sollen auch geändert werden, so zum Beispiel das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Regelungen zu Abstimmungen und Wahlen, aber auch das Museumsgesetz oder die Kulturförderung. Eine Vernehmlassung dazu ist abgeschlossen, Behindertenverbände und linke Parteien haben sich positiv dazu geäussert, bürgerliche Parteien und das Gewerbe sind kritisch. Im nächsten Jahr wird sich zeigen, wie es mit dem bisher einzigartigen Gesetz weitergeht.

Neuenburg: Erfolgreiche Volksmotion, Gesetz in Aussicht

Der im Jahr 2014 vom Forum Handicap Neuchâtel lancierte Volksmotion „Für eine echte kantonale Politik für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität“ wurde vom Grossrat im April 2015 angenommen. Dieser hat daraufhin eine Bestandsaufnahme der bestehenden Massnahmen für Menschen mit Behinderungen und ihrer Bedürfnisse vorgenommen und ein Reflexionsgefäss eingerichtet. Eine Gesetzesvorlage soll bis 2022 ausgearbeitet werden.

Nationale und internationale Vorgaben

Seit 2014 ist die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) in der Schweiz in Kraft, bereits seit 2002 gilt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) auf nationaler Ebene. Die Kantone sind zwar zuständig für die schulische Integration und für den Betrieb der Institutionen für Menschen mit Behinderungen. In Sachen Gleichstellung ist aber auf kantonaler Ebene noch wenig passiert. Das ändert sich langsam.